der VTR-Neuss Veranstaltungstechnik
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der VTR-Neuss Veranstaltungstechnik, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
– Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.
– Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
– Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
– Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
– Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
4. Leistungen und Pflichten des Auftraggebers
– Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den ordnungsgemäßen Zugang zu Veranstaltungsorten sowie die Bereitstellung notwendiger technischer Infrastruktur (z. B. Stromanschlüsse) zu sorgen.
– Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Veranstaltungslocation eine Mindesttemperatur von 20 °C aufweist. Diese Vorgabe dient dem Schutz der eingesetzten technischen Geräte.
– Ab dem Zeitpunkt des vollständigen Aufbaus der Technik ist der Auftraggeber verpflichtet, eine geeignete Bewachung (z. B. Nachtwache oder Security) auf eigene Kosten zu stellen, um die eingesetzte Technik vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen.
– Verzögerungen oder Ausfälle, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.
5. Stornierungen
– Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
– Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 % der Auftragssumme, danach 100 %.
6. Haftung
– Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
– Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Handhabung unserer Geräte durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
7. Eigentumsvorbehalt
– Gelieferte Waren, Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
– Vermietete Geräte bleiben jederzeit Eigentum von VTR-Neuss Veranstaltungstechnik. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln und vor Schäden oder Diebstahl zu schützen.
8. Höhere Gewalt
– Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, extreme Witterung, behördliche Anordnungen) sind wir von der Leistungspflicht entbunden, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von VTR-Neuss.
